Die Förderung sinkt ab jetzt zweimal im Jahr. Das beantwortet die Frage „warten oder nicht“ endgültig
Das ist ab dem 21. Juli 2026 vorbei. Nicht, weil die Förderung verschwindet – sie bleibt, und für manche Haushalte wird sie sogar größer. Sondern weil sie ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich sinkt, jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Automatisch, ohne neue politische Entscheidung.
Damit ändert sich nicht nur ein Fördersatz. Es ändert sich die Logik, nach der man ein solches Projekt plant.
Vorher aber das Dringende: Es läuft gerade eine Frist.
Was gerade passiert
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht. Die KfW setzt sie zum 21. Juli um. Dazwischen liegt eine Umstellungsphase vom 9. bis 20. Juli.
In dieser Zeit kann bundesweit kein Betrieb eine neue Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen. Auch wir nicht, an keinem unserer Standorte.
Wer bereits eine gültige BzA besitzt, kann damit noch bis Montag, 20. Juli 2026, 20:00 Uhr einen Förderantrag zu den bisherigen Konditionen stellen. Die KfW sagt diese Anträge bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen zu den bisherigen Bedingungen zu.
Ab dem 21. Juli können wieder Bestätigungen erstellt werden – dann gelten die neuen Bedingungen. Das betrifft auch alte, bis dahin nicht genutzte Bestätigungen.
Bereits erteilte Zusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit; die Bundesmittel dafür sind reserviert. Bereits eingegangene, noch nicht zugesagte Anträge werden geprüft und bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen wie gehabt zugesagt.
Die drei Situationen
Sie haben eine Zusage oder einen eingereichten Antrag
Die Umstellung geht an Ihnen vorbei. Bereits zugesagte Anträge sind von der Änderung nicht betroffen. Ist Ihr Antrag noch in Prüfung, wird er nach den Bedingungen bearbeitet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung galten – vorausgesetzt, es lag eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag vor.
Sie müssen nichts tun.
Sie haben eine BzA, aber noch keinen Antrag gestellt
Sie haben bis zum 20. Juli, 20:00 Uhr Zeit, im Kundenportal „Meine KfW“ zu beantragen – und behalten damit die bisherigen Konditionen.
Prüfen Sie heute, ob diese drei Dinge vorliegen:
- Ein unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag mit uns, in dem eine aufschiebende beziehungsweise auflösende Bedingung zur Förderzusage vereinbart ist. Ohne ihn ist keine Antragstellung möglich.
- Ein Zugang zum Portal „Meine KfW“. Die Registrierung dauert etwa zehn Minuten und sollte nicht am 20. Juli passieren.
- Ihre BzA-ID. Sie steht auf der Bestätigung, die Sie von uns erhalten haben.
Den Antrag muss die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst stellen. Wir dürfen ihn nicht für Sie einreichen, gehen die Maske aber gerne am Telefon mit Ihnen durch.
Unsere Empfehlung ist Freitag, der 17. Juli. Die KfW-Portale waren am 8. Juli zeitweise überlastet. Ein Wochenende Puffer kostet nichts.
Sie haben noch keine BzA
Dann sind die bisherigen Konditionen für Ihr Vorhaben nicht erreichbar. Das ist unangenehm, aber es ist eine bundesweite Systemumstellung, kein Versäumnis Ihres Betriebs.
Ab dem 21. Juli erstellen wir Ihre Bestätigung und rechnen Ihr Angebot mit der neuen Förderhöhe neu.
Und eine Nachricht, die untergeht: Wenn Sie selbst im Haus wohnen, minderjährige Kinder im Haushalt leben und Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 50.000 Euro liegt, kann die neue Förderung höher ausfallen als die alte. Für diese Haushalte war das Warten kein Verlust.
Was sich am 21. Juli ändert
| Baustein | bisher | ab 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % – unverändert |
| Förderhöchstbetrag, 1. Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) | 2.500 € | entfällt |
| Einkommensbonus, selbstnutzend | 30 % bis 40.000 € | 40 % bis 30.000 € 30 % bis 40.000 € 10 % bis 50.000 € |
| Familienzuschlag | – | Ein minderjähriges Kind senkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. |
Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen weiterhin je 15.000 Euro hinzu, für jede weitere je 8.000 Euro.
Und dann sinkt sie weiter
- Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro, jeweils zum 1. Februar und 1. August.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt im selben Rhythmus um jeweils 4 Prozentpunkte.
Was das bedeutet, zeigt eine Fortschreibung für den häufigsten Fall: selbstnutzende Eigentümer, Austausch einer alten fossilen Heizung, kein Einkommensbonus. Also 30 Prozent Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus.
| Antrag gestellt ab | Fördersatz | Höchstbetrag | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| 21.07.2026 | 46 % | 28.000 € | 12.880 € |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € |
| 01.02.2028 | 34 % | 25.750 € | 8.755 € |
Wichtig zur Einordnung: Diese Tabelle ist unsere eigene Fortschreibung des von der KfW genannten Absenkungsrhythmus, keine Veröffentlichung der KfW. Sie hat weder ein Enddatum genannt noch bestätigt, dass der Klimageschwindigkeitsbonus bis auf null sinkt. Außerdem ist für das erste Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus angekündigt, der die Grundförderung neu aufteilt (siehe unten). Die Tabelle zeigt die Richtung, nicht die Gewissheit.
Die Richtung genügt aber für die Entscheidung. Zwischen einem Antrag im Juli 2026 und einem im Februar 2028 liegen nach dieser Rechnung rund 4.100 Euro. Das ist mehr, als die meisten Hausbesitzer durch Warten auf einen günstigeren Gerätepreis je einsparen werden.
Die alte Faustregel „erst mal abwarten, ob es besser wird“ trägt nicht mehr. Sie trägt nur noch für Haushalte mit kleinem Einkommen und Kindern, für die die neue Staffelung tatsächlich besser ist.
Der Wertschöpfungsbonus – und was daran offen ist
Für ein in der EU gefertigtes Gerät bleibt es damit rechnerisch bei 30 Prozent. Für ein außerhalb der EU gefertigtes Gerät halbiert sich die Grundförderung.
Was offen ist: Wie die EU-Fertigung nachgewiesen werden muss. Dazu liegt keine Regelung vor. Wir werden Ihnen erst dann sagen, welche Geräte darunterfallen, wenn die Förderrichtlinie das hergibt – und nicht vorher. Alles andere wäre geraten.
Landes- und Kommunalprogramme prüfen
Der Fördernavigator des Bundesverbands Wärmepumpe listet solche Programme nach Postleitzahl auf. Auch die Förderdatenbank des Bundes hilft weiter. Prüfen Sie zusätzlich, ob die Summe aller Zuschüsse eine Obergrenze überschreitet.
Wir schauen das für Ihre Postleitzahl mit an, wenn wir Ihr Angebot rechnen. Was wir nicht tun: ein Landesprogramm in Aussicht stellen, dessen Bedingungen wir nicht geprüft haben.
Fazit
Was wir nicht wissen
Die Nachweisregeln zum Wertschöpfungsbonus. Offen.
Der Wortlaut der Förderrichtlinie. Bis zu ihrer Veröffentlichung sind alle Angaben Eckpunkte, keine Rechtsgrundlage.
Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht und die Förderung von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln abhängt. Ihre Beraterinnen und Berater sind nach eigener Aussage ab dem 20. Juli zu den neuen Bedingungen auskunftsfähig.

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie rechnen
Am 24. und 25. Juli sind wir gemeinsam mit Buderus im OBI Markt München Trudering. Es sind die ersten Tage unter den neuen Förderbedingungen. Bringen Sie Ihre Heizkostenabrechnung mit, dann rechnen wir vor Ort. Vor Ort gibt es zusätzlich einen Aktions-Bonus von 500 Euro von HeatGreen. Er ist eine Leistung unseres Hauses und hat mit der KfW-Förderung nichts zu tun; er wird weder darauf angerechnet noch davon abgezogen.
Stand: 9. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Förderbedingungen der KfW.
Externe Links:
- KfW, Pressemitteilung vom 08.07.2026, „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase“: https://www.presseportal.de/pm/41193/6310936BMWE, Pressemitteilung vom 08.07.2026, „Sozialer, effizienter und fokussierter: Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor“: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260708-reform-der-gebaeudefoerderung.htmlKfW, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458): https://www.kfw.de/458KfW, Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Bundesregierung, Eckpunkte einer Neufassung der BEG-Förderbedingungen: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html


